Sigmar Gabriel, Bundesvorsitzender der SPD, hat am 10. Dezember 2013 folgenden Beitrag auf FB gepostet:
Mehr als 560 Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus aller Welt haben in einem Appell dazu aufgerufen, den millionenfachen Verstoß gegen elementare Grund- und Freiheitsrechte durch die NSA und andere Geheimdienste nicht länger zu tolerieren. Ich habe hier auf Facebook geschrieben, dass ich diesen Appell für eine gute Sache halte.
https://www.facebook.com/sigmar.gabriel/posts/693844927314899
In sehr vielen Kommentaren wird mir jetzt – mal höflicher, mal weniger höflich – vorgehalten, das passe nicht zu meiner Haltung zur Vorratsdatenspeicherung. Ehrlich gesagt: Mich verblüfft diese Argumentation.
Das von einem SPD-Parteitag beschlossene Konzept zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass bei einem Verdacht auf schwere Straftaten von einem Richter entschieden werden kann, dass auf bei den Providern gespeicherte Daten zugegriffen werden kann. Wir wollen mehr, als das Bundesverfassungsgericht für eine grundrechtskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie vorgegeben hat. Vor allem eine deutlich kürzere Speicherfrist – so haben wir das auch im Koalitionsvertrag durchgesetzt.
Die Praxis der NSA und anderer Geheimdienste sieht so aus, dass flächendeckend sämtliche Kommunikationsvorgänge erfasst und gespeichert werden – ohne Verdacht auf eine schwere Straftat, ohne Richtervorbehalt, offensichtlich sogar ohne Rechtsgrundlage.
Wer die NSA-Praxis mit der Vorratsdatenspeicherung im oben beschriebenen Sinne gleichsetzt, verniedlicht das, was Geheimdienste gegenwärtig treiben.
Mein Kommentar dazu:
NEIN, Herr Gabriel,
https://www.facebook.com/sigmar.gabriel/posts/693844927314899?comment_id=7191490
wer nach der jüngsten NSA-Debatte noch immer nicht verstanden hat, dass die Vorratsdatenspeicherung EXAKT den Weg für die Geheimdienste ebnet, und für sich allein betrachtet bereits die informationelle Selbstbestimmung aushebelt, der verniedlicht vor allem die Grundrechte der Bürger!