bei meedia.de habe ich vorhin gelesen, dass das berliner verwaltungsgericht die livestream-angebote der bild-zeitung als „zulassungspflichtigen rundfunk“ einstuft.
offensichtlich ist das ganze ausgelöst worden durch eine beschwerde der medienanstalt berlin-brandenburg, also der für berlin zuständigen landesmedienanstalt.
meine frage, die ich gerade auch auf facebook gepostet habe:
wenn die bild-livestreams anscheinend schon eine sendelizenz brauchen, was ist dann eigentlich mit den rundfunk-ähnlichen internetangeboten der bundesregierung?
jan böhmermann hat das bereits anfang 2018 thematisiert:
kurzzusammenfassung: das grundgesetz verbietet es der bundesregierung eigentlich, einen eigenen rundfunk-sender zu betreiben. sie macht es übers internet aber faktisch trotzdem!
das problem dabei: da geht es nicht um die frage der sendelizenz, sondern der grundsätzlichen rechtmässigkeit des angebots (!)
und auch wenn man, wie ich, der meinung sein kann, dass sowas wie eine sendelizenz im internet der seltsame versuch ist, neue medien mit alten rundfunk-regularien bewerten bzw. ausbremsen zu wollen (was scheitern muss…), so finde ich schon, dass man dann auch konsequent sein muss, bei der ahndung der rechtsverstösse, egal, ob bild-zeitung, live-streamer (siehe auch: nachgehakt: Wann braucht man für Live-Streaming eine Rundfunklizenz?) oder eben bundesregierung 😮
also, liebe medienanstalt berlin-brandenburg, wann darf man denn mit eurer beschwerde gegen den bundesregierungs-rundfunk rechnen?
frage für einen freund…